4. Wo muß der Einwanderungsantrag
eingereicht werden?
Für Deutschland und die Niederlande ist die kanadische Botschaft in Berlin zuständig,
für die Schweiz die kanadische Botschaft in Paris.
5. Bearbeitungsgebühren der kanadischen
Regierung
Die kanadische Regierung erhebt Gebühren
fur die Bearbeitung des Einwanderungsantrags.
Diese Bearbeitungsgebühren werden im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.
Im Falle eines positiven Bescheids wird vor der Erteilung des Permanent Resident
Visums zusätzlich die sogenannte Right of Permanent Residence Fee
erhoben.
Die Bearbeitungsgebühr muß zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Die Right of Permanent Resident Fee kann entweder sofort bezahlt werden oder muß auf Anfrage der Botschaft vor der Ausstellung des Permanent Resident Visums eingereicht werden.
Die Permanent Resident Fee wird im Falle einer Ablehnung des Antrags in vollem Umfang zurückerstattet.
6.
Garantiert mir das Permanent Resident Visum eine Arbeitsstelle?
Das Permanent Resident Visum garantiert keine Arbeitsstelle. Jeder Einwanderer ist selbst dafür verantwortlich, sich eine Arbeitsstelle zu suchen.
7.
Wie stehen meine Chancen auf eine Arbeitsstelle in Kanada?
Hierauf gibt es keine eindeutige Antwort. Es hängt auf jeden Fall von mehreren Faktoren ab, wie
z.B. ob Ihr Beruf in Kanada gesucht ist, Ihren Englischkenntnissen und von Ihrer persönlichen Anpassungsfähigkeit.
8. Was geschieht, wenn ich in Kanada einen
anderen Beruf ausüben möchte als in Deutschland?
Es besteht keine Verpflichtung, in Kanada den gleichen Beruf wie in Deutschland auszuüben.
9.
Wieviel Punkte muß man in der Skilled Worker Class erreichen?
Die Höchstpunktzahl beläuft sich auf 100 Punkte. Man muss mindestens 67 Punkte erreichen.
10.
Muß die erforderliche Berufserfahrung aus einer Vollzeitbeschäftigung
stammen?
Nein. Es werden auch Teilzeitstellen
anerkannt. Als Vollzeitbeschäftigung gilt eine Arbeitszeit von 37,5
Stunden pro Woche.
11. In welchen Fällen wird von einem Interview abgesehen?
Diese Entscheidung hängt vom persönlichen Ermessen desjenigen Einwanderungsbeamten ab, der Ihren Antrag bearbeitet. Generell ist jedoch festzustellen, daß wenn der Bewerber eine hohe Punktzahl erreicht und seinem Antrag vollständige und überzeugende Dokumentation beigelegt ist, höchstwahrscheinlich von einem Interview abgesehen
wird.
12. In welchen Fällen findet ein Interview statt?
Bestehen Unklarheiten oder erreicht man die erforderte Punktzahl nur knapp muß man mit einem Interview rechnen. Darüber hinaus werden manchmal auch bei Berwerbern mit hoher Punktzahl willkürliche Stichproben durchgeführt.